Sicher zu Gast in Vorarlberg
Vorgehen bei einem Covid-19 (Verdachts-)Fall
Covid-19 ist eine anzeigepflichtige Erkrankung nach dem Epidemiegesetz. Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft. Neben behandelnden Ärzten sind auch die Inhaber von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben verplichtet, Covid-19-Verdachts- oder Erkrankungsfälle von Gästen und Mitarbeiter*innen bei der Behörde zu melden. Achtung: Die Verpflichtung zur Anzeige besteht bereits bei einem Verdacht!
Hier eine schematischen Darstellung der zu treffenden Maßnahmen bei einem Covid-19 Verdachtsfall bei einem Gast oder einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter:
Vorgehen bei COVID-19 Verdachtsfall
Vorgehen bei positivem COVID-19-Fall
Bei einem positiven Testergebnis wenden sich die Gäste sofort an die Gesundheitshotline 1450 und begeben sich unmittelbar in Quarantäne. Die Gesundheitsbehörde entscheidet im Einzelfall über die weiteren Schritte.
Bestenfalls kann sich der Gast in der Unterkunft absondern und die Quarantäne dort verbringen. Falls dies nicht möglich sein sollte und ein Ersatzquartier für die Person benötigt wird, wenden Sie sich als Gastgeber bitte direkt an Ihre Tourismusdestination. Ist eine Unterkunft gefunden, muss dies dem Infektionsteam gemeldet werden, damit der Absonderungsbescheid entsprechend angepasst werden kann. Ausgewiesene Quarantäne-Hotels gibt es in Vorarlberg nicht.
Versorgen Sie Ihre Gäste in dieser Zeit mit allem Nötigen. Von den anfallenden Kosten übernimmt die Republik Österreich 75 Euro pro Übernachtung während der Dauer der Quarantäne. Hierzu muss der Gast das ausgefüllte Antragsformular bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einreichen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden, der unten zum Download zur Verfügung steht.
Corona-Infektion – Wie geht es weiter?
Eine kompakte Zusammenstellung für Gäste, was alles im Falle eines positiven Coronatests im Urlaub zu tun ist gibt es in Deutsch und Englisch auf der Vorarlberg-Website, die sich an Gäste richtet. Die Seite bietet auch einen integrierten Übersetzungsserivce für die Kommunikation mit den Behörden. Ebenfalls verfügbar ist das Formular in Deutsch und Englisch zu Beantragung der Übernachtungskosten für die Zeit der Quarantäne.